all Inklusive Bike Versicherung

Wir bieten dir exklusive beim Kauf eines neuen Velos eine all Inklusive Versicherung an.

 

Die Versicherung umfasst folgende Vorteile:

-Integriertes Schutzpaket für Schweizer Kunden
-Schäden an Akku bei E Bikes sind mitversichert
-Inklusive Garantieverlängerung für 2 Jahre
-Assistance Paket inkl. Transportkosten
-Einfacher Abschlussprozess direkt in der Velothek

 


Die Versicherung kostet für alle 4 Jahre 135.-  statt Fr.180.- (wir übernehmen die Kosten für das erste Jahr)

 


Leistungen Gut zu Wissen

Wer ist versichert? Versichert ist der rechtmässige Eigentümer des versicherten Bikes. Mitversichert sind die mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, die gesetzlich berechtigt sind, das Bike zu fahren.

Was ist versichert? Versichert ist das neu gekaufte Bike oder E-Bike inkl. dem gleichzeitig gekauften und festmontierten Zubehör und Display

Was umfasst der Schutz?
-Reparaturkosten oder Ersatz bei Unfall, Sturz max. CHF 10'000.- (Neuwert für die ersten zwei Jahre, 3tes Jahr 70%, 4tes Jahr 60% danach jedes weitere Jahr minus 10%)
-Diebstahl Deckung bis CHF 5'000.
-Bedienungs- und Handhabungsfehler
-Akkuschäden infolge Unfall, Sturz, Diebstahl
-Garantieverlängerung ab dem 25ten Monat, max. 2 weitere Jahre auf Rahmen sowie Komponenten und Elektronik
-Mobilitätsschutz: Bei Panne oder Diebstahl übernehmen wir die alternativen Anreisekosten an das Fahrziel(ÖV oder Taxi) bis CHF pro Ereignis
-Assistance Schutz/Pannenhilfe: Transportkosten CHF 300.

Selbstbehalt CHF 200.- bei einem Kasko-Ereignis

 

Wesentliche Ausschlüsse:
-Schäden, die bei Abschluss bereits eingetreten sind
-Verletzung grundlegender Sorgfaltspflichten, vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln
-Unsachgemässe Reparatur, Selbstreparatur oder unzulässige Veränderung (z.B. Tuning)
-Geringfügige Abweichungen von der zugesicherten Beschaffenheit sowie Kratzer und Lackschäden
-Transportleistungen in schwer oder nicht öffentlich zugänglichem Gelände
-Pannen aufgrund von leeren Akkus
-Schäden am Bike/E-Bike während dem Transport mit öffentlichen Transportmitteln
-Jegliche Form von Haftpflichtschäden oder für Schäden, bei welchen Ansprüche gegenüber Dritten bestehen

Handänderung
Bei Verkauf, Umtausch, Halterwechsel oder Verschenkung des versicherten Bikes hat die versicherte Person  innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Änderung schriftlich zu benachrichtigen. Die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Vertrag erlöschen mit der Handänderung.